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Ausschluss und Kontraindikation
Eine Behandlung in unserer psychotherapeutischen Praxis ist leider nicht möglich, wenn Sie an akuten Psychosen oder hirnorganischen Störungen leiden. Liegen bei Ihnen stoffgebundene Abhängigkeitserkrankungen vor, ist eine Behandlung nur nach einer Entzugstherapie und nach Rücksprache mit Ihrem behandelnden Arzt möglich.
Bei akuter Suizidalität ohne Bündnisfähigkeit ist eine stationäre psychiatrische Behandlung notwendig.
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