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Was ist eine probatorische Sitzung?
Nach mindestens 2 Sprechstunden (mind. 2x25min), die eine Indikation für Psychotherapie, in unserer Praxis für das Richtlinienverfahren Verhaltenstherapie und eine Prüfung einer ausreichenden persönlichen wechselseitigen Sympathie beinhalten, können weitere Vorgespräche (sog. probatorische Sitzungen, mind. 50min) vereinbart werden. Diese dienen der weiteren Indikationsprüfung, der Zielklärung sowie dem weiteren therapeutischen Beziehungsaufbau. In dieser Zeit erfolgen meist weitere testpsychologische Untersuchungen zur diagnostischen Abklärung. Nach maximal 5 bzw. 6 (für Kinder und Jugendliche) probatorischen Sitzungen wird ein Antrag auf psychotherapeutische Behandlung gestellt.
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