Kinder und Jugendpsychotherapie
Für eine Kinder- und Jugendpsychotherapie im Richtlinienverfahren werden relevante Bezugspersonen wie Eltern, LehrerInnen oder ErzieherInnen die unmittelbar und regelmäßig mit der Erkrankung des/der PatientIn konfrontiert sind, nach Bedarf in die Behandlung miteinbezogen. Im Sinne der Psychotherapie-Richtlinie sind Kinder Personen, die noch nicht 14 Jahre alt sind; Jugendliche, die 14, aber noch nicht 21 Jahre alt sind.
Eine Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie muss nicht genau mit dem 21. Geburtstag enden. Sie kann fortgeführt werden, aber nur dann, wenn ein bereits davor eingetretener Therapieerfolg damit gesichert werden kann. Grundsätzlich haben Patientinnen und Patienten ab 18 Jahren auch Anspruch auf eine Erwachsenentherapie – dann gelten die Regelungen für Erwachsene.