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Wer trägt die Kosten einer Psychotherapie?

Die Kosten einer ambulanten Verhaltenstherapie, analytischen Therapie, tiefenpsychologischen und systematischen Therapie werden in der Regel von Beihilfen, privaten Krankenversicherungen und gesetzlichen Krankenkassen nach einer Antragsstellung durch den/die TherapeutIn vollständig übernommen.

In einer privaten Krankenversicherung gibt es verschiedene Tarife für eine Kostenübernahme. In vielen  Tarifen werden die Kosten vollständig übernommen, in manchen nur anteilsmäßig und wiederum in anderen nur eine bestimmte Anzahl pro Kalenderjahr.

Daher wird geraten, im Vorfeld einer Psychotherapie mit der Krankenversicherung bezüglich der Kostenübernahme Rücksprache zu halten.

Üblicherweise übernehmen die Beihilfen anteilig für 80 Stunden Verhaltenstherapie die vollen Kosten.

Wenn Sie bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, bringen Sie bitte bei Ihrem ersten Termin und einmal im Quartal Ihre Chipkarte mit. Anfallende Kosten werden vollständig von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen.

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